Terminbuchungen
Wichtige Änderungen seit dem 30. Juni 2022.
Lieber Patient /-in, mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Corona-Testverordnung werden ab dem 30.06.2022 Testkapazitäten gezielter eingesetzt. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigenanteil von 3 Euro für ein Test bezahlt werden
Wer keinen solchen Anspruch nachweisen kann wird mit einen Eigenanteil von 10 Euro an den Kosten der Testdurchführung beteiligt
Klicken Sie auf „Termin buchen“ und wählen sie danach unter Product welcher Schnelltest für sie in frage kommt.
Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid 19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit bekannten Vorerkrankungen).
Erfüllen sie keines dieser Kriterien 10 Euro: Wenn Sie eine der oben genannten Kriterien mit JA beantwortet können, benötigen wir dringend einen Nachweis über den jeweiligen Anspruch eines kostenlosen- oder 3 Euro Bürgerstest. Falls Sie keinen Nachweis vorzeigen können, erheben wir eine Gebühr von 10 Euro für die Durchführung eines Corona-Schnelltest. |
Wichtige INFO!
Bitte suchen Sie unser Testzentrum nicht auf wenn Sie Anzeichen einer SARS-CoV-2 / Covid-19 Infektion aufweisen! In diesem Fall dürfen wir bei Ihnen keinen Schnelltest durchführen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Gesundheitsamt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin ein amtliches Ausweisdokument mit:
- Personalausweis,
- Führerschein,
- Reisepass.
- Eine Krankenversicherungskarte ist ebenfalls zulässig, sofern ein Lichtbild darauf abgedruckt ist.
Beachten Sie, dass ein Test ohne Ausweisdokument nicht durchgeführt werden kann.
- Trinken, essen und rauchen Sie 30 Minuten vor dem Test nicht mehr
- Halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln.
- Nutzen Sie die Desinfektionsmittelspender in unserem Schnelltestzentrum.